Beurteilung Baugesuche während Genehmigung Ortsplanungsrevision
Während die Ortsplanungsrevision zur Genehmigung beim Kanton vorliegt, ist das nachfolgende Informationsblatt sowie die neue baurechtliche Grundordnung zu beachten.
Je nach Bauvorhaben und Situation, muss das Baugesuch bereits nach der neuen baurechtlichen Grundordnung beurteilt und behandelt werden. Die Gemeindeversammlung hat die Ortsplanungsrevison angenommen. Daher befinden wir uns aktuell in der Phase 2 gemäss Informationsblatt.
Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.