Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Änderungen im Bereich der Kleinspiele (Lottos / Tombolas)
Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.
Weiterführende Angaben finden Sie hier.