Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Änderungen im Bereich der Kleinspiele (Lottos / Tombolas)
Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.