Wahlen & Abstimmungen
Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahlsonntag im Wahllokal der Gemeinde Schwarzhäusern im Schulhaus, von 10.00 - 11.00 Uhr gegen Vorweisen des Stimmrechtsausweises möglich.
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimm-/Wahlkuverts können Sie rechtzeitig, frankiaert, der Post übergeben oder bis spätestens um 09.00 Uhr am Abstimmungs-/Wahlsonntag direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.
Achtung: B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage.
Die schriftliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-/Wahlmaterials möglich.
Vorgehen
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel".
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettel in das Antwortkuvert.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- Kuverts zu spät eingereicht werden
Wahl- und Abstimmungsresultate
Die aktuellen Gemeinderesultate werden auf der Homepage aufgeschaltet, sobald diese ausgezählt sind.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen / Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie bei der Staatskanzlei des Kantons Bern und die des Bundes auf dem Schweizer Portal.