AHV-Zweigstelle Schwarzhäusern
Hausdienstarbeit
Pflichten der Hausdienstarbeitgebenden, Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Wer einen eigenen Haushalt führt und Personen als Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und diese entlöhnt (Geld- oder Naturallohn), ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser noch so bescheiden ist! Wer die Meldung unterlässt, kann sich strafbar machen! Um die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen, ist der Hausdienstarbeitgeber verpflichtet, sich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes des entsprechenden Haushaltes anzumelden.
Wer gilt als Hausdienstarbeiter:
- Raumpfleger/in
- Kindermädchen
- Kinderbetreuung
- Hauhalthilfe
- Hauswart/in
- sowie weitere Berufsleute, welche Tätigkeiten bzw. in der Wohnung oder ums Haus herum erledigen.
Hausdienstarbeit gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Erwerbstätigkeit!
AHV-ZWEIGSTELLE BANNWIL-SCHWARZHÄUSERN Winkelstrasse 2 Postfach 4913 Bannwil | | |
| Telefon | : | 062 963 22 50 |
| Telefax | : | 062 963 16 46 |
| E-Mail | | gemeinde@bannwil.ch |
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| Öffnungszeiten | | |
| Montag, Dienstag, Donnerstag | : | 08.30 11.30 Uhr 14.30 16.30 Uhr |
| Mittwoch | : | ganzer Tag geschlossen |
| Freitag | : | 08.30 11.30 Uhr 13.00 16.30 Uhr |