Einbürgerung

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Dann können Sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

  • Besitzen Sie eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)? 
  • Sie sind bereits in der Schweiz aufgewachsen und geboren? 
  • Die Schweiz fühlt sich wie Ihr zuhause an?
  • Sie fühlen sich in der Schweiz willkommen und integriert? 

Dann haben Sie die Möglichkeit das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Je nach Voraussetzungen durch eine ordentliche Einbürgerung oder eine erleichterte  Einbürgerung. 

Ebenfalls müssen Einbürgerungswillige einen Einbürgerungstest sowie einen Sprachnachweis Deutsch (Niveau A2 schriftlich und Niveau B1 mündlich) vorweisen.

Sie brauchen aber keinen zusätzlichen Test für den Sprachnachweis,

  • wenn Ihre Muttersprache die Sprache des Verwaltungskreises ist, in dem Sie wohnen.
  • wenn Sie während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in der Sprache des Verwaltungskreises besucht haben, in dem Sie wohnen.
  • wenn Sie in der Sprache des Verwaltungskreises, in dem Sie wohnen, einen Berufs- oder Hochschulabschluss erreicht oder ein Gymnasium abgeschlossen haben.

weitere Information zum Sprachnachweis finden Sie hier.


Die nötigen Gesuchsunterlagen werden Ihnen persönlich ausgehändigt. Für die Abgabe der Gesuchsformulare bitten wir Sie vorgängig anzurufen oder eine E-Mail zuschreiben, damit wir die Unterlagen vorbereiten können.