Einwohnerkontrolle
Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen, ab Zuzug, bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen. Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Niederlassungsausweis. Gebühr: Fr. 20.00.
Mitzubringen sind:
- Heimatschein
- Familienbüchlein / Familienausweis (nur wenn Kinder dabei sind)
- Krankenkassenkarte (für jedes Familienmitglied)
- Geschiedene Personen mit minderjährigen Kindern: Scheidungsurteil mit Angaben über das Sorgerecht und den Wohnsitz der Kinder
- Kopie Mietvertrag
Wegzug
Definitiver Wegzug innerhalb der Schweiz: Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zu erfolgen. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis.
Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Schwarzhäusern: Es erfolgt keine definitive Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Definitive Abmeldung ins Ausland: Die Abmeldung (die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist zwingend) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden.