Meldepflicht für Ausländer
Zuzug
A) Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Bern: Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in einer Gemeinde des Kantons Bern niedergelassen haben oder aufhalten, melden sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde an. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00. Weitere Gebühren werden, gestützt auf die Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen, vom Kanton und den Gemeinden erhoben.
Mitzubringen sind:
- Gültiger Pass oder Identitätskarte
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Familienbüchlein / Familienausweis (nur wenn Kinder dabei sind)
- Krankenkassenkarte (für jedes Familienmitglied)
- Kopie Mietvertrag
- Kopie Arbeitsvertrag
B) Wohnsitzwechsel aus dem Ausland / einem anderen Kanton: Aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton herkommende ausländische Staatsangehörige mit einem gewünschten Aufenthalt von mehr als drei Monaten melden sich bei der Wohngemeinde an. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00. Weitere Gebühren werden, gestützt auf die Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen, vom Kanton und den Gemeinden erhoben.
Mitzubringen sind:
- Gültiger Pass oder Identitätskarte
- Krankenkassenkarte (für jedes Familienmitglied)
- Familienstandausweis / Geburtsurkunde der Kinder
- Kopie Mietvertrag
- Kopie Arbeitsvertrag
Wegzug
Definitiver Wegzug aus der Schweiz: Ausländische Staatsangehörige melden ihren definitiven Wegzug aus der Schweiz persönlich 14 Tage vor der Ausreise bei der Einwohnerkontrolle und geben ihren Ausländerausweis ab.