Abstimmungen und Wahlen

Persönliche Stimmabgabe

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahlsonntag im Wahllokal der Gemeinde Schwarzhäusern im Gemeindehaus, von 10.00 - 11.00 Uhr gegen Vorweisen des Stimmrechtsausweises möglich.


Briefliche Stimmabgabe

Die Stimm-/Wahlkuverts können Sie rechtzeitig, frankiert, der Post übergeben oder bis spätestens um 09.00 Uhr am Abstimmungs-/Wahlsonntag direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.

Achtung: B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage.

Die schriftliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-/Wahlmaterials möglich.

Vorgehen

Für eine korrekte Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

- Stimmrechtsausweis unterschreiben
- Stimm- und Wahlzettel ins graue Stimmcouvert verpacken
- Das graue Stimmcouvert für Stimm- und Wahlzettel zukleben
- Stimmrechtsausweis und graues Stimmcouvert ins weisse Antwortcouvert verpacken
- Die Adresse der Gemeindeverwaltung sollte im Fenster des Couverts ersichtlich sein
- Das weisse Antwortcouvert zukleben
- Bei Versand per Post: Genügend frankieren, Couverts pünktlich aufgeben

Auch bei der Abgabe des Couverts bei der Verwaltung (am Schalter oder via Briefkasten) muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn

- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- Kuverts zu spät eingereicht werden