Schweizer Bürgerrecht

Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen, ab Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder via e-Umzug anmelden. Besitzen Sie das Schweizer Bürgerrecht, bringen Sie bitte folgende Unterlage mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Familienbüchlein / Familienausweis (nur wenn Kinder dabei sind)
  • Krankenkassenkarte (für jedes Familienmitglied)
  • geschiedene Personen mit minderjährigen Kinder: Scheidungsurteil mit Angaben über das Sorgerecht und den Wohnsitz der Kinder

Die Anmeldegebühr beträgt pro volljährige Person CHF 20.00.

Wegzug innerhalb der Schweiz

Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag bei der Einwohnerkontrolle oder via e-Umzug zu erfolgen.

Wegzug ins Ausland

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsweis muss zurückgebracht werden. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist zwingend.

Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige

Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Bern

Ausländische Staatsangehörige, welche bereits in einer Gemeinde des Kantons Bern niedergelassen haben oder aufhalten, melden sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde an. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 25.00. Weitere Gebühren werden, gestützt auf die Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen, vom Kanton und den Gemeinden erhoben.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Familienbüchlein / Familienausweis (nur wenn Kinder dabei sind)
  • Krankenkassenkarte (für jedes Familienmitglied)
  • Kopie Mitvertrag
  • Kopie Arbeitsvertrag

Wohnsitzwechsel aus dem Ausland / einem anderen Kanton

Aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton herkommende ausländische Staatsangehörige mit einem gewünschtem Aufenthalt von mehr als drei Monaten melden sich bei der Wohngemeinde an. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 25.00. Weitere Gebühren werden, gestützt auf die Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen, vom Kanton und den Gemeinden erhoben.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassenkarte (für jedes Familienmitglied)
  • Familienstandausweis / Geburtsurkunde der Kinder
  • Kopie Mitvertrag
  • Kopie Arbeitsvertrag

Wegzug

Ausländische Staatsangehörige melden Ihren definitiven Wegzug aus der Schweiz 14 Tage vor ihrer Ausreise bei der Einwohnerkontrolle und geben den Ausländerausweis ab.

Aline Schneeberger

Bei Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Aline Schneeberger
Verwaltungsangestellte

062 922 20 23
aline.schneeberger@schwarzhaeusern.ch