Raumvermietungen

Vermietung von Gemeinderäumlichkeiten und Plätzen

Die Anlagen dienen sowohl schulischen wie auch öffentlichen Zwecken. Der Sportplatz, die Spielwiese, die übrigen Sportanlagen, die Spiel­ und Sportgeräte, stehen in erster Linie der Schule, sowie den Ortsvereinen zur Verfügung.

Spielwiese und Sportplatz dürfen auch von der Bevölkerung für den freien Spiel- und Sportbetrieb benutzt werden, wobei Schule und Vereine Vorrang haben. Die Räumlichkeiten und Einrichtungen im Schulhaus können neben der Schule auch von der Einwohner-, Burger- und Kirchgemeinde, den politischen Ortsparteien, den Ortsvereinen, Privatpersonen und Gruppierungen von Schwarzhäusern benutzt werden. Die Ansprüche von Gemeinde und Schule gehen immer vor. Die Benutzung kann unter Berücksichtigung des Schulbetriebes und der Aktivitäten der Ortsvereine ausnahmsweise auch auswärtigen Vereinen und Organisationen bewilligt werden.

Welche Räumlichkeiten im Schulhaus von den verschiedenen Benutzergruppen im Detail zur Verfügung stehen, bestimmt der Gemeinderat in Absprache mit der Schulleitung und wird im Anhang zum Reglement aufgeführt.

Zu diesem Zweck muss das beigelegte Formular Antrag Vermietung von Räumlichkeiten ausgefüllt an den Gemeinderat, resp., an die Gemeindeverwaltung geschickt werden.

Reglement Räumlichkeiten und Einrichtungen
1,335 MB

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Gewünschte Räumlichkeiten
Aussenanlage