Hundewesen in Schwarzhäusern

In der Gemeinde Schwarzhäusern befinden sich Total 10 Robidog Kästen. Diese werden durch die Gemeinde unterhalten und geleert und durch die jährliche Hundetaxe finanziert.

Die Daten der Hunde müssen in der zentralen Datenbank amicus erfasst werden. 
Wenn Sie einen Hund anschaffen, bitten wir Sie mit dem Züchter oder einem Tierarzt Kontakt aufzunehmen um das Tier in der Datenbank umzumelden. 

Zudem benötigen Sie ein amicus-Login um Ihre Daten zukünftig selber anpassen zu können. Die Personen-ID die dafür benötigt wird erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. 

Hier gelangen Sie zur Datenbank:    amicus


Die Hundetaxe in Schwarzhäusern beträgt (ab 01.01.2023)      Fr. 100.00

Rechte und Pflichten von Hundehaltern

  • Hunde müssen so gehalten werden, dass sie Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden.
  • Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt sein. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle haben.
  • Wer einen Hund hält, muss für sich eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese deckt die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken.

Im Kanton Bern gibt es keine generelle Leinenpflicht. Es gibt aber Orte, wo Hunde trotzdem an die Leine müssen. Das sind:

  • Schulanlagen
  • Spiel- und Sportplätze
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Bahnhöfe und Haltestellen
  • Weiden mit Nutztieren
  • Naturschutzgebiete mit entsprechender Signalisation

Gemeinden können weitere Ort bezeichnen, wo Hunde an die Leine müssen. Hunde müssen an die Leine, wenn es das Amt für Veterinärwesen anordnet.

Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn sie bissig sind oder wenn es das Amt für Veterinärwesen anordnet.

Weitere Informationen finden Sie hier.