Waldbrandgefahr - Feuerverbot

Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4).

Verhaltenshinweise:

Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) erlassen: 

  • Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.
  • Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen, immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.

Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

20260806 BE Disposition Waldbrandgefahr
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Waldbrand Feuerverbot was gilt
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